„Polen plant, seine Verbrauchsteuervorschriften für elektronische Zigaretten zu ändern, um im Jahr 2025 eine Gesetzeslücke zu schließen, die durch das Aufkommen von Geräten mit elektromagnetischer Befestigung entstanden ist. Dem Vorschlag zufolge werden Produkte, die ferromagnetische Komponenten enthalten, als elektronische Zigaretten eingestuft und unterliegen einer Verbrauchsteuer von 40 PLN (ca. 11,2 US-Dollar) pro Einheit. Die überarbeiteten Vorschriften werden voraussichtlich 14 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten.“

Wichtige Punkte
1. Das polnische Finanzministerium hat Änderungen der Vorschriften zur Verbrauchsteuer auf elektronische Zigaretten vorgeschlagen.
2. Elektronische Zigaretten mit Magnetverschluss kamen im September 2025 auf den polnischen Markt.
3. Die Klassifizierung des Produkts hängt vom Vorhandensein ferromagnetischer Bestandteile ab.
4. Es wird eine einheitliche Verbrauchsteuer von 40 PLN (ca. 11,2 USD) erhoben
Amerikaner) pro Einheit.
5. Das geänderte Gesetz wird voraussichtlich 14 Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft treten.


Polens regulatorische Folgenabschätzung (OSR)
Laut der polnischen Regulierungsfolgenabschätzung (OSR) ändert die polnische Regierung ihren Steuerrahmen für Verbrauchsteuern auf E-Zigaretten als Reaktion auf das Aufkommen von Geräten mit magnetischer Befestigung auf dem heimischen Markt.
Im Bewertungsbericht wird darauf hingewiesen, dass die mit dem Gesetz vom 20. Februar 2025 eingeführten und ab dem 1. Juli 2025 geltenden Definitionen keine elektronischen Zigaretten abdecken, die über ein magnetisches Befestigungssystem funktionieren. Diese Produkte kamen im September 2025 auf den polnischen Markt und bestehen aus Flüssigkeitsreservoirs, die mit Komponenten mit ferromagnetischen Eigenschaften verbunden sind, wodurch sie außerhalb der bestehenden Klassifizierungen für Einweg- oder wiederverwendbare elektronische Zigaretten liegen.
Das Finanzministerium erklärte, dass Geräte mit magnetischer Befestigung daher derzeit einer deutlich geringeren Verbrauchsteuer unterliegen als E-Zigaretten mit elektrischen Heizelementen, was Änderungen in den Vorschriften erforderlich macht.
Gemäß den vorgeschlagenen Änderungen hängt die Einstufung als E-Zigarette bei magnetisch befestigten E-Zigaretten, die keine vollständigen Geräte sind, vom Vorhandensein einer ferromagnetischen Komponente ab und nicht davon, ob das Produkt die Erzeugung von Aerosolen oder das Inhalieren ermöglicht.
Wenn eine ferromagnetische Komponente an einen Flüssigkeitstank angeschlossen wird, gilt dieser Tank als elektronische Zigarette und unterliegt einer Verbrauchsteuer von 40 PLN pro Einheit (ca. 11,2 USD). Wenn die ferromagnetische Komponente an eine Strom- und Steuereinheit angeschlossen ist, wird diese Einheit ebenfalls als elektronische Zigarette eingestuft und unterliegt einer Steuer von 40 PLN pro Einheit (ca. 11,2 USD).
Nachfüllbare Flüssigkeitstanks, die mit ferromagnetischen Komponenten verbunden sind, gelten als wiederverwendbare E-Zigaretten und werden entsprechend besteuert, während nicht nachfüllbare Flüssigkeitstanks als Einweg-E-Zigaretten eingestuft werden und die darin enthaltene Flüssigkeit einer zusätzlichen Verbrauchsteuer von 40 PLN (ca. 11,2 US-Dollar) unterliegt.
Das geänderte Gesetz wird voraussichtlich 14 Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft treten.
Referenzen:
[1] Rząd łata lukę w akcyzie na e-papierosy. Jetzt ist der Verkehr auf dem neusten Stand
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