Die Exportsteuerrückerstattung für elektronische Zigaretten wird ab dem 1. April 2026 abgeschafft und offiziell eingeführt!

Jan 12, 2026

Eine Nachricht hinterlassen

news

 

Am 8. Januar 2026 gaben das Finanzministerium und die staatliche Steuerverwaltung gemeinsam eine Erklärung zu Anpassungen der Exportsteuerrückerstattungsrichtlinien für Photovoltaikprodukte und andere Produkte heraus.

 

In der Erklärung heißt es:

 

  • Ab dem 1. April 2026 entfällt die Rückerstattung der Ausfuhrumsatzsteuer für Photovoltaik und andere verwandte Produkte.
  • Vom 1. April bis 31. Dezember 2026 wird der Erstattungssatz der Ausfuhrumsatzsteuer für Batterieprodukte von 9 % auf 6 % gesenkt.
  • Ab dem 1. Januar 2027 entfällt die Rückerstattung der Ausfuhrumsatzsteuer für Batterieprodukte.

 

In der Ankündigung wurde außerdem klargestellt, dass für die oben genannten Produkte, die der Verbrauchssteuer unterliegen, die Ausfuhrverbrauchssteuerpolitik nicht angepasst wird und die Verbrauchssteuerrückerstattungsrichtlinie (Befreiung) weiterhin gilt.

 

Anhänge im Zusammenhang mit elektronischen Zigaretten:

 

Punkt 1: „Produktcode 2404120000“, insbesondere „Tabakprodukte, die keinen Tabak oder rekonstituierten Tabak enthalten, oder Produkte, die Nikotin enthalten und nach der Verbrennung nicht geraucht werden.“

 

Zu den häufigsten Produktkategorien gehören:

 

1. Elektronische Einwegzigaretten mit Nikotin (komplettes Gerät)

2. Nikotinkartuschen für elektronische Zigaretten (vorgefüllt/austauschbar)

3. Nikotinhaltige E-Zigaretten-Liquids (in Flaschen/Großmengen)

 

news

 

Artikel 249: „Produktcode 8543400090“, insbesondere „Andere elektronische Zigaretten und ähnliche persönliche elektronische Zerstäubungsgeräte.“

 

Zu den häufigsten Produktkategorien gehören:

 

1. Nikotinfreie elektronische Zigarettengeräte (und deren Zubehör)

2. Integrierte elektronische Verdampfer ohne Nikotin

Die beiden oben genannten Produktcodes decken praktisch alle E-Zigaretten-Produkte ab.

 

news